Allgemeine Geschäftsbedingungen


 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am November 9, 2023 aktualisiert
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s)
Firma Dieselpartikelfilter Reinigung Weber: Schulstr. 17 in
96120 Bischberg

 
 
 § 1 Vertragsgegenstand
Die Fa. Dieselpartikelfilter Reinigung Weber reinigt Rußfilter, Rußpartikelfilter, Partikelfilter, Dieselpartikelfilter (DPF) für PKW, Transporter, LKW , Busse, Bau- und Industriemaschinen im Kundenauftrag, und schickt die gereinigten Filter an den Kunden zurück.
 
 
§ 2 Auftragserteilung
1. Die Aufträge sind für die Fa. Dieselpartikelfilter Reinigung Weber erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden jedweder Art bedürfen der Schriftform.
2. Bestellt der Auftraggeber die Leistungen auf elektronischem Wege, wird Dieselpartikelfilter Reinigung Weber den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3. Sofern der Auftraggeber das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von Dieselpartikelfilter Reinigung Weber gespeichert und dem Auftraggeber auf Verlangen nebst den vorliegenden Vertragsbedingungen per Email zugesandt.
 
 
§ 3 Auftragsdurchführung
Dieselpartikelfilter Reinigung Weber wird die Leistungen nach einem eigenen, speziell entwickelten Verfahren sowie nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend der anerkannten Regeln der Technik ausführen. Im Ergebnis wird der Filter zu etwa 98% von Ruß- und Aschepartikeln befreit und die Messwerte eines fabrikneuen Filters erreichen. Durch das von der Fa. Dieselpartikelfilter Reinigung Weber entwickelte Reinigungsverfahren werden weder der Filtereinsatz noch das Filtergehäuse angegriffen. Voraussetzung für die erfolgreiche Wiederaufbereitung des Filters ist dessen mechanische Unversehrtheit, d.h. die Filterkeramik darf weder gebrochen noch rissig sein und das Filtergehäuse darf keine schwerwiegenden Beschädigungen oder Durchrostungen aufweisen. Darüberhinaus müssen die Filter von sämtlichen Anbauteilen, wie Druck- und Temperatursensoren/-leitungen, etc. befreit sein. Für abgebaute oder verlorene Anbauteile kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere dann nicht, wenn sie von Dieselpartikelfilter Reinigung Weber demontiert werden müssen.
 
 
§ 4 Selbstreinigungsversuche
Der Auftraggeber ist verpflichtet, wahrheitsgemäß über vorangegangene Selbstreinigungsversuche oder chemische Vorbehandlungen des Filters zu informieren. Andernfalls kann keine Garantie auf die Reinigungsleistung übernommen werden und Rückerstattungsansprüche entfallen.
 
 
§ 5 Reinigungsdauer
Die Reinigungsdauer ist abhängig vom Verschmutzungsgrad des Filters. Die Laufzeit eines Reinigungsprozesses beträgt 3 Stunden. Unter Umständen muss die Reinigung wiederholt werden, wodurch sich die Laufzeiten entsprechend erhöhen können. Für die Abholung und den Rücktransport des Filters sind wenigstens 1 Tage einzukalkulieren.
 
 
§ 6 Abholung und Rücktransport
Die Kosten für den Postalischen Rücktransport des Filters werden von Dieselpartikelfilter Reinigung Weber übernommen. Express-Lieferdienste auf Kundenwunsch werden extra berechnet. Bei Zusendung obliegt dem Kunden die Verantwortung für eine ausreichende, zweckmäßige Verpackung. Darüber hinaus übernimmt die Firma Dieselpartikelfilter Reinigung Weber keine Haftung für Transportschäden und den dadurch
entgangenen Gewinn, entstandene Güterfolgeschäden, Verspätungsschäden,
reine Vermögensschäden und anderer in diesem Zusammenhang stehenden
Schäden jeglicher Art.
 
 
§ 7 Zahlungsbedingungen
Der zu zahlender Betrag ist in der Rechnung ausgewiesen. Mit Beginn der Auftragsdurchführung ist das Auftragsentgelt sofort, bzw. bei Angabe eines Fälligkeitstermins auf der Rechnung zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gereinigte Filter werden erst nach Zahlungseingang oder gegen Zusendung des Zahlbeleges an den Auftraggeber zurückgesendet.
 
 
§ 8 Leistungserfolg, Garantie
Im Anschluss an eine erfolgreiche Reinigung besitzt der Partikelfilter eine vergleichbare Qualität und Reinheit wie ein fabrikneuer Filter, d. h. der Filter wird solange gereinigt, bis er zu 98% von Ruß- und Aschepartikeln befreit ist und die Messwerte eines fabrikneuen Filters aufweist. Die Garantie zielt auf den Reinigungserfolg des Filters. Unter normalen Betriebsbedingungen und bei einwandfrei funktionierendem Motor ist eine Lebensdauer ähnlich der eines Neufilters zu erwarten. Die Lebensdauer des Filters hängt wesentlich von einer optimalen Kraftstoffverbrennung und der damit verbundenen Rußbildung des Motors ab. Dies betrifft auch die ordnungsgemäße Funktion der Motorsteuerung und dessen Sensorik, des Turboladers und des Abgasrückführventils (AGR), Katalysators, etc. und den sachgemäßen Einbau des Filters. Insofern kann für die Haltbarkeit und Funktionsfähigkeit gereinigter Filter keine Gewährleistung oder Haftung übernommen werden.
 
 
§ 9 Haftungsausschluss
§9.1. Für den Fall, dass die Firma Dieselpartikelfilter Reinigung Weber nicht in der Lage ist, den Filter zu reinigen, fallen 50€ Pausschalkosten für die Betriebskosten an. Weitere Ansprüche des Kunden sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
 
§9.2. Keine Garantie auf die Funktionsfähigkeit des Dieselpartikelfilters wird
übernommen, wenn dieser durch Kunden-Selbstmontage, chemischen
Reinigungsversuchen oder sonstigen Behandlungen in Berührung kommt.
Außerdem übernehmen wir keine Garantie auf die Funktionsfähigkeit, wenn
notwendige Prüfarbeiten nicht erfolgen oder unterlassen werden.
Im Detail: Es ist notwendig elektronische und mechanische Prüfarbeiten vor und nach der Reinigung vorzunehmen. Zu prüfende Komponenten sind z.B.
AGR-Ventile, Luftmassenmesser, Abgastemperatursensoren, Drucksensoren
etc. / Die jeweiligen Herstellervorgaben sind zu beachten.
Die Firma Dieselpartikelfilter Reinigung Weber übernimmt nur eine Garantie dafür, dass die
Dieselpartikelfilter bis zu 98% dem Zustand eines Neufilters entsprechen.
Eine Gewährleistung oder Garantie auf die Haltbarkeit von gereinigten
Rußpartikelfiltern wird nicht gegeben. Eine Haftung für Schäden jeglicher
Art, insbesondere durch unsachgemäße De- und Montage der
Dieselpartikelfilter und dem damit entstandenen Schaden von Fahrzeugen
wird ausgeschlossen.
 
§9.3. Im Falle der Nachbesserung haftet die Fa. Dieselpartikelfilter Reinigung Weber jedoch in keinem Fall für sonstige Schäden, die im Zusammenhang mit den Nachbesserungsarbeiten entstehen (z.B. Ein- und Ausbaukosten des Kunden, Nutzungsausfall des Fahrzeugs, entgangener Gewinn oder anderweitige Schäden), es sei denn, die mangelhafte Leistung ist durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden.
 
 §9.4. Die Prüfung auf innere Schäden wie Keramikbrüche, thermische Risse oder strukturelle Vorschäden erfolgt nicht im Rahmen der Standardreinigung. Solche Schäden sind äußerlich nicht immer erkennbar und können zu einer kurzfristigen Wiederverschmutzung führen. Eine Haftung für diese verdeckten Vorschäden ist ausgeschlossen.
 
§ 10 Widerrufsklausel für Verbraucher
Ist der Auftraggeber Verbraucher, so hat er das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber Dieselpartikelfilter Reinigung Weber zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Das Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der 2wöchigen Widerrufsfrist, sobald Dieselpartikelfilter Reinigung Weber mit der Ausführung der Leistung oder der Abholung des zu reinigenden Filters begonnen hat.
 
 
§ 11 Eigentums- und Urheberrechte
Für alle im Zusammenhang des Reinigungsauftrages erstellten Dokumente, Auftragsunterlagen, Prüfprotokolle, etc. behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Dieselpartikelfilter Reinigung Weber dürfen diese Dokumente Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
 
 
§ 12 Schlussbestimmungen
Für die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz der Fa. Dieselpartikelfilter Reinigung Weber. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Fa. Dieselpartikelfilter Reinigung Weber, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.